Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Katrin Gerlach Personal- und Organisationsentwicklung, Stand 15.02.2012
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Coaching, Supervision, Seminar, Training, Mediation, Therapie und Beratung und ähnliche Aufträge (im Folgenden „Verträge“ genannt) von Katrin Gerlach, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt.
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht der Erfolg.
Verträge können auch mündlich geschlossen werden.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen und ist auch verpflichtet, die zur Ermittlung der Information oder der Schaffung der Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Auf Verlangen des Auftragnehmers wird der Auftraggeber in einer vom Auftragnehmer schriftlich abgefassten Erklärung bestätigen, dass der Auftragnehmer vollständig unterrichtet wurde und dass keine weiteren Unterlagen als die zur Verfügung gestellten vorhanden sind.
§ 3 Erstellung und Wirkung eines Berichtes oder Protokolls
Nach Abschluss eines Auftrages wird, wenn vom Auftraggeber schriftlich gefordert, ein schriftlicher Bericht oder ein Protokoll erstellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages gefertigten Berichte mit allen Anlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe des Berichtes oder der sonstigen Ergebnisse aus dem Projekt an dritte Personen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 4 Gewährleistung
Enthält der Auftrag oder die Berichterstattung Mängel im Sinne des Vertrages oder des Gesetzes, wird der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber in angemessener Frist die notwendigen Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen. Ausgeschlossen davon ist eine Nichtmitwirkung von Teilnehmern. In diesem Fall ist ein schriftlicher Bericht an den Auftraggeber einzufordern.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne
Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt,
kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne
Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben
hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften
gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
§ 6 Ausfall und Verhinderung
1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen,
Workshops, Moderation, Coaching, Seminar, Supervision, Mediation, Therapie, Beratung) diese Termine schriftlich oder per E-Mail absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars
an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung
vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der
folgenden Stornokosten verpflichtet:
a) bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
b) bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars
c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten
Honorars
d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75
% des vereinbarten Honorars.
e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des
vereinbarten Honorars
§ 7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursachten Schäden.
2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der vom Auftragnehmer empfohlenen
Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung
abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
3. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
§ 8 Treuepflicht
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich
unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen
und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
1. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen
Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um
Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei
einzuholen.
2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
§ 10 Schweigepflicht, Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
2. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm
anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 11 Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
1. Sämtliche seitens des Auftragnehmers gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe,
Skripte, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und
dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt
werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte
herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen
nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse
urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen
Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich
und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
3. Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12
ausgelöst.
§ 12 Vertragsstrafe
1. Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der Auftraggeber zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 13 Kündigung
1. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers gem. Einzelprojektvertrag – auch teilweise – zu verzichten und den Einzelprojektvertrag durch schriftliche Erklärung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Der Vergütungsanspruch
des Auftragnehmers bleibt in vollem Umfang bestehen und hiervon unberührt. Ersparte
Aufwendungen werden vom Auftragnehmer in diesem Fall nicht abgerechnet.
§ 14 Sonstiges
1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Mündliche
Nebenabreden sind ausgeschlossen.
3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.